Vaterschaftsanerkennung

Für die Anerkennung einer Vaterschaft ist die persönliche Anwesenheit beider Elternteile notwendig. Sie kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen Die Vaterschaft zu einem Kind kann im Standesamt oder auch im Jugendamt des Landkreises anerkannt werden.

Zur Anerkennung der Vaterschaft sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass

Wenn die Mutter verwitwet oder geschieden ist zusätzlich vorzulegen:

  • Eheurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehegatten (bei verwitweten Müttern)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei geschiedenen Müttern)

Zu Vaterschaftsanerkennungen während eines laufenden Scheidungsverfahrens wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Dajana Bonk
Zimmer: 130
Telefon: 03307 4684 157
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: standesamt[at]zehdenick.de

Dirk Wendland
Zimmer: 131
Telefon: 03307 4684 158
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: standesamt[at]zehdenick.de