Einen Schwerbehindertenausweis erhalten nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt. Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (bei einem GdB unter 50, von mindestens aber 30) berechtigt nicht zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises. Einen Schwerbehindertenausweis beantragt man beim zuständigen Versorgungsamt.
Für Hilfe bei der Beantragung steht Ihnen die Behindertenbeauftragte der Stadt Zehdenick zur Verfügung.
Bei Zuständigkeiten Dritter:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Außenstelle Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Servicetelefon: 0355 289-800
E-Mail: post[at]lasv.brandenburg.de
www.lasv.brandenburg.de