Einschulungsverfahren

Im § 106 des Brandenburgischen Schulgesetzes ist geregelt, dass für jede Grundschule ein Schulbezirk gebildet werden muss. Für die beiden Grundschulen der Kernstadt wurde ein deckungsgleicher Schulbezirk beschlossen. Für die Grundschule im Ortsteil Mildenberg wurde ein fester Schulbezirk festgelegt.

Eltern sind verpflichtet, ihr schulpflichtig werdendes Kind in der zuständigen Grundschule anzumelden.
Die Termine der Schulanmeldung werden in den Tageszeitungen, dem Amtsblatt der Stadt Zehdenick und mittels Aushängen in den Kitas bekanntgegeben.

Die Eltern der Schulanfänger der Kernstadt erhalten vor dem Termin der Schulanmeldung ein Informationsschreiben, in dem Ihnen das Einschulungsverfahren im deckungsgleichen Schulbezirk der beiden Grundschulen der Kernstadt erklärt wird.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Stefanie Langnickel
Zimmer: 113
Telefon: 03307 4684 140
Fax: 03307 4684 119
E-Mail: s.langnickel[at]zehdenick.de