Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Erlaubnis zur Bewachung kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer eigenen Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.

Notwendige Unterlagen:

  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
  • Sachkundenachweis von der IHK
  • Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel
  • ggf. Auszug aus dem Handelsregister (bei jur. Personen)

Rechtsgrundlagen:
§34 A Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)

Gebühren:
145,00 € bis 1.450,00 €
Tarifstelle 2.2.4.1. der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)

Formulare:
Antrag §34a GewO 

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Frau Döring
Zimmer: 142
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de