Unter dem Begriff Ausschankgenehmigung ist rechtlich das Betreiben eines vorrübergehenden Gaststättengewerbes zu verstehen. Dabei besteht Anzeigepflicht. Eine Anzeige ist dann erforderlich wenn aus einem besonderen Anlass vorübergehend
erfolgen soll.
Die Anzeige muss zwei Wochen vor Beginn schriftlich eingereicht werden.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Frau Pinnow
Zimmer: 132
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de